Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Zweigstelle Walperswil - Bühl ist Ihre direkte Anlaufstelle bei allfälligen Fragen oder Problemen.
Wer einen Pass oder eine Identitätskarte benötigt, hat sich an eines der sieben Ausweiszentren (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langnau, Langenthal oder Thun) zu wenden. Es ist nicht mehr möglich, Pässe oder Identitätskarten bei der Gemeinde zu beantragen. Bei den kantonalen Ausweiszentren ist eine persönliche Vorsprache mit vorgängiger Terminreservation notwendig
Der Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein dient schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse. Dieses Dokument gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Eine Ausstellung ist nur möglich, wenn der ausländische Staatsangehörige nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatte. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlicher gemeldeten ausländischen Zivilstandsereignissen, vollständig.
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuellen Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Die Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung ist eine neutrale Begleit- und Beratungsstelle, die auch Präventionsarbeit leistet. Das Zielpublikum sind Kinder und junge Menschen von 6 - 20 Jahren. Die Jugendfachstelle ist für kinder- und jugendspezifische Fragen für Familien, Lehrpersonen und Behörden zuständig.
Die Gemeindeverwaltung Walperswil führt keine eigene Sozialabteilung. Unsere Gemeinde hat sich im Bereich der Dienstleistungen, Sozialhilfe und Beratung der Sozialabteilung Aarberg mittels einem Vertrag angeschlossen.
Walperswil bezieht sein Trinkwasser aus den Grundwasserfassungen im Gimmiz. Zur Überwachung der Trinkwasserqualität führt die Seeländische Wasserversorung in seinem Netz jährlich weit über hundert Trinkwasseranalysen durch.
Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt. Ab 1. März 2022 sind die Baugesuche elektronisch einzureichen und elektronisch zu bearbeiten.
Der Katasterplan der Einwohnergemeinde Walperswil bietet folgende Funktionen:
Luftaufnahme Luftaufnahme und Katasterplan Katasterplan Standortplan Strassenverzeichnis Suche nach Parzellennummern Suche nach Strassennamen
Der amtliche Katasterplan kann online unter untenstehender Webadresse konsultiert werden.
Eine vom Geometer unterzeichnete Kopie des Grundbuchplans (Situationsplan) kann hier bestellt werden:
Geoplan Team AG Egliweg 6 2560 Nidau Tel: 032 332 78 00 E-Mail
Für Grundbuchauszüge (Dienstbarkeiten etc.) wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt: Grundbuchamt Seeland Schloss Hauptstrasse 6 2560 Nidau Tel. 031 635 25 50 Homepage Grundbuchamt Seeland
Haben Sie etwas gefunden oder etwas verloren? Dann bringen Sie den Fundgegenstand ins Fundbüro bei der Gemeindeschreiberei oder teilen Sie uns mit, welchen Gegenstand Sie verloren haben.
Alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, inkl. Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, zwischen dem 18. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Die 11 Gemeinden Aarberg, Bargen, Bühl, Epsach, Hermrigen, Jens, Kappelen, Merzligen, Radelfingen, Seedorf und Walperswil haben per 01.01.2012 de Gemeindeverband "Regio Feuerwehr-Aarberg" gegründet.
Steuerpflichtige Personen, welche nicht der Quellensteuer unterstellt sind, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer ausfüllen. Ab dem 18. Altersjahr ist eine eigene Steuererklärung auszufüllen. Die Steuererklärungen können in Papierform oder via Internet über TaxMe-Online oder BE-Login ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen zu den Betreuungsgutscheinen. Wir bitten Sie Ihr Gesuch direkt via www.kiBon.ch einzureichen oder in Ausnahmefällen in Papierform.
Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet diesen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen werden laufend nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen können vom Eigentümer und Nutzniesser bei der Finanzverwaltung eingesehen werden. Auf der Website der kantonalen Finanzdirektion finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Sie haben Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ausländerausweis verloren? So muss vorgängig bei der Kantonspolizei (Wache Aarberg) eine Verlustmeldung aufgegeben werden. Danach können beim Ausweiszentrum neue Schweizerpapiere oder bei der Gemeindeverwaltung Walperswil einen neuen Ausländerausweis bestellt werden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen in ein Alters- oder Betagtenheim eintritt, ist von der Anmeldepflicht befreit. Das heisst, die Person behält ihren Lebensmittelpunkt am bisherigen Wohnort. Personen, die sich hingegen freiwillig in eine Alterseinrichtung (Alters-WG, Wohnung) begeben, melden sich in der entsprechenden Gemeinde an und hinterlegen ihren Heimatschein. Der Um- bzw. Wegzug ist in jedem Fall der Wohnsitzgemeinde zu melden und eine Vertreteradresse anzugeben.
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