Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet diesen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen werden laufend nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen können vom Eigentümer und Nutzniesser bei der Finanzverwaltung eingesehen werden. Auf der Website der kantonalen Finanzdirektion finden Sie detaillierte Informationen dazu.