Wer aus gesundheitlichen Gründen in ein Alters- oder Betagtenheim eintritt, ist von der Anmeldepflicht befreit. Das heisst, die Person behält ihren Lebensmittelpunkt am bisherigen Wohnort. Personen, die sich hingegen freiwillig in eine Alterseinrichtung (Alters-WG, Wohnung) begeben, melden sich in der entsprechenden Gemeinde an und hinterlegen ihren Heimatschein. Der Um- bzw. Wegzug ist in jedem Fall der Wohnsitzgemeinde zu melden und eine Vertreteradresse anzugeben.