Gemeinde Walperswil

Einzonung der Parzelle Nr. 503; öffentliche Auflage

15. Aug 2024

Änderung Zonenplan zur Einzonung der Parzelle Nr. 503

Der Gemeinderat Walperswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans zur Einzonung der Parzelle Nr. 503 in die Wohn-Gewerbezone WG zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. August bis 16. September 2024, in der Gemeindeverwaltung Walperswil öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Walperswil unter www.walperswil.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Walperswil einzureichen.

Zonenplan
Erläuterungsbericht


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